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Mindestlohnendgelte für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht

Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 30.01.2023
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Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV), welche unter anderem die Mindestlohnendgelte ab dem 01.01.2023 regelt, wurde heute veröffentlicht.

Externer Link zur Verordnung:  https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/22/VO.html

Zuletzt geändert am: 07.02.2023 um 07:53

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5. Sächsisches Fachkräftesymposium

Datum und Uhrzeit
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